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COVID Investitionsprämie – Ihre Chance für digitale Innovation

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Ihr Unternehmen digital aufzurüsten. Die Bundesregierung hat dazu ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und dadurch die Unternehmen bewegt, trotz COVID-19 Maßnahmen ins Anlagevermögen zu investieren, und so zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Eine Zusammenfassung der zu fördernden Projekte mit Schwerpunkt auf IT haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Projekte werden gefördert?

  • Gegenstand: Förderungsfähig sind materielle und immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
  • Zeitraum: Beantragung zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021, Umsetzung bis 28.02.2022
  • Berechtigte Unternehmen: bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und Größen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
  • Meilensteine: Die zu fördernden Maßnahmen müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 gesetzt werden. Mit der Investition muss also vor dem 01.03.2021 begonnen werden. Als Beginn des Projektes gelten dessen folgenden Meilensteine: Bestellung, Lieferung, Beginn von Leistungen, Anzahlung, Zahlung, Rechnung, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

  • Der minimale Investitionsvolumen ist 5000 Euro ohne Mehrwertsteuer. Es können auch kleinere Investitionen, wie z.B. geringwertige Wirtschaftsgüter, gefördert werden, solange die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag die Minimumgrenze erreicht hat.
  • Im Bereich Informationstechnologie fallen die förderbaren Projekte in zwei Förderkategorien:
    • Förderung mit 7 % : PC Hardware, Handys, Tablets, Zubehör wie Monitore, Webcams, Headsets
    • Förderung mit 14%: Hardware für Rechenzentren wie Server, Storage, Netzwerkmodule, Hardware für Gestaltung von Videokonferenzen und Software
  • Die Agentur, die mit Auszahlung der Prämie beauftragt ist, ist die Austria Wirtschaftsservice AWS. Die Förderungen sind steuerfrei, nicht rückzahlbar und ausbezahlt als Zuschuss von AWS

Wie wird die Prämie ausbezahlt?

  • Die Abwicklung erfolgt über AWS.
  • Der Antrag kann ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021 gestellt werden. Bei Förderungszusage erfolgt die Abrechnung binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung.
  • Es gilt ein First-Come-First-Served-Prinzip. Das Gesamtfördervolumen beträgt max. EUR 1 Mrd. Die Bundesministerin hat jedoch angedeutet, das Volumen kann bei Bedarf noch erhöht werden.

Zwei weitere Maßnahmen, die sich positiv auf Ihre Liquidität auswirken:

  • 30 % degressive AfA – Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage.
  • Die Abschreibung für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt werden, kann mit einem Prozentsatz von 30 % erfolgen. Der Prozentsatz bleibt bis 2025 unverändert. Ab 2026 wird der Restbuchwert linear abgeschrieben.
  • Die dadurch entstehende Erhöhung der AfA zwischen den Jahren 2020 und 2025 führt über eine Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage zu Liquiditätsvorteilen.
  • Verlustrücktrag – Erweiterte Verlustverrechnung.
  • Ein einmaliger Rücktrag von steuerlichen Verlusten aus 2020 ermöglicht es negative Einkünfte der betrieblichen Einkunftsarten mit Gewinnen aus vergangenen Veranlagungszeiträumen 2019 und 2018 auszugleichen. Der Verlustrücktrag steht sowohl Unternehmen im Anwendungsbereich des EStG als auch des KStG offen.
  • Der Verlustrücktrag erfolgt auf Antrag des Unternehmens. Das Unternehmen kann zwischen Verlustrücktrag oder Vortrag aus dem Jahr 2020 auswählen.
  • Bei Verlustrücktrag wird der Verlust primär in das Jahr 2019 rückgetragen. Verbleibende Verluste sollen in das Jahr 2018 rückgetragen werden können. Der Höchstbetrag ist auf 5 Mio. € beschränkt.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer förderbaren IT-Investition.

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